Verleihung: am 3. Dezember 1974
Beschreibung: In Blau ein goldener rechtsgewendeter Arm
mit Richterstab.
Farbe der Gemeindefahne: Gelb-Blau
Begründung:
Wenns war der einzige Ort in Nordtirol, wo sich während des Mittelalters eine Dorfvogtei mit gerichtlichem Charakter hatte ausbilden und halten können.
Die niedere Gerichtsbarkeit in Wenns stand nicht dem Richter von Imst zu, sondern dem Dorfvogt oder Richter von Wenns. An diesen selbständigen Gerichtsbezirk, der erst 1560 beseitigt wurde, erinnert das Wappen. |